Vergnügungssteuer auf Glücksspielautomaten in Spielbanken?
In einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 28. August 2007, Az: 9 B 14.07, der jetzt erst bekannt gewurde, ist erneut, die unterschiedliche Vergnügungsbesteuerung von Glücksspielautomaten in Spielbanken gegenüber gewerbsmäßig aufgestellten Geld-Gewinn-Spiel-Geräten als mit dem Grundgesetz vereinbar, bestätigt worden.
Der Bundesgesetzgeber hat gesehen, dass es ein Unterschied gibt zwischen Spielautomaten, die in einer Spielbank (33 h Gewerbeordnung) und welche, die an anderen Plätzen aufgestellt sind. Die gewerblich aufgestellten vergnügungsbesteuerten Geld-Gewinn-Spiel-Geräte unterliegen für ihre technische Zulassung bestimmten Einschränkungen, welche die Gefahr unangemessen hoher Verluste in kurzer Zeit ausschließen sollen. Die Glücksspielautomaten in einer Spielbank sind uneingeschränkt zum Glücksspiel geeignet, für sie gelten die Einschränkungen der Gewerbeordnung nicht. Schon diese Unterschiede rechtfertigen eine unterschiedliche Besteuerung. Aber es bedeutet auch für den Aufwand eines jeden Spielers einen Unterschied, ob er an einem Spielgerät mit Verlustbegrenzung nach der Gewerbeordnung spielt oder an einem solchen in einer Spielbank ohne jegliche Verlustgrenze.












Loading ...
Alfons ist unser Highroller und Berufsspieler mit viel Erfahrung in unserem Team. Er spielt sehr oft an Videoautomaten und Slots.
Thomas ist der Glückspilz unter uns. Was er in die Hand nimmt wird zu Gold. Er spielt nicht oft, aber wenn, gewinnt er sehr oft und hohe Summen.
Barbara ist die Neugierige. Sie hält immer Ausschau nach dem besten Bonus und den besten und neusten Casinos im Internet.
Andreas nennt sich nicht immmer nur Casinoprofi, er ist auch ein Profi. Wenn es um OnlineCasinos, einen Bonus oder Spiele geht, weiss er bescheid.